“Hallo. Ich muss/möchte eine neue Heizung einbauen lassen und habe gehört dass es dafür Fördergelder von der Kfw gibt. Jetzt haben die mir gesagt, ich brauche einen Energieberater und da bin ich auf Sie gestoßen. Was kosten denn Ihre Dienste und lohnt sich das dann überhaupt noch?”
Solche Fragen höre ich des Öfteren am Telefon. Die Frage, ob sich das lohnt, kann ich insofern bejahen, dass sich die Beratung durch einen Energieberater schon für manchen gerechnet hat, weil es ihn vor einer Dummheit bewahrt hat, denn nicht alles, was der Handwerker Ihnen verkaufen will, ist auch wirklich sinnvoll und passt zu Ihrem Haus.
Worauf die Frage jedoch vermutlich eher abzielt ist, was am Ende unterm Strich für den Antragsteller dabei in Euro rumkommt, wenn er die geplanten Modernisierungen als Kfw-Einzelmaßnahmen fördern lässt. Diese Frage ist ganz so pauschal nicht zu beantworten und hängt stark vom Einzelfall ab, weshalb ich im Folgenden ein paar Beispiele zeigen möchte.
Beispiele für Kfw-Einzelmaßnahmen
Kfw-Einzelmaßnahme: Heizungstausch in Hannover-Bothfeld
Gewünscht war die Erneuerung der Heizung. Teile der Heizungsanlage sind bereits in den Vorjahren überholt worden. Auf dem Dach war eine Solarthermieanlage und im Technikraum ein großer Speicher installiert worden. Die Fußbodenheizung hatte eine neue Verteilung bekommen. Nun sollte noch der Wärmeerzeuger gegen eine moderne Brennwert-Heizung getauscht werden.
Die auf diese Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz entfallenden Investitionskosten lagen bei 12.909 €. Die Maßnahme wurde mit 1.291 € durch die Kfw im Programm 430 bezuschusst.
Kosten für den Energieberater: 250 €
Vorteil für den Kunden: 1.041 €
Kfw-Einzelmaßnahme: Fenstertausch in Isernhagen OT Altwarmbüchen
Geplant und ausgeführt war ein Fenstertausch an einer bestehenden Wohnimmobilie. Bearbeitet werden sollte nur eine Fassade des Einfamilienhauses mit sehr hochwertigen neuen Holzfenstern mit Dreifachverglasung.
Die auf diese Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz entfallenden Investitionskosten lagen bei 21.000 €. Die Maßnahme wurde mit 2.100 € durch die Kfw im Programm 430 bezuschusst.
Kosten für den Energieberater: 286 €
Vorteil für den Kunden: 1.814 €
Kfw-Einzelmaßnahme: Fenstertausch in Diekholzen
Das Ehepaar wollte alle Fenster Ihres Einfamilienhauses tauschen lassen. Zudem war Ihnen eine Beratung vorab zwecks Schimmelpilzprävention und ein unabhängiger Ansprechpartner während der Bauarbeiten wichtig.
Die auf diese Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz entfallenden Investitionskosten lagen bei 11.300 €. Die Maßnahme wurde mit 1.130 € durch die Kfw im Programm 430 bezuschusst.
Kosten für den Energieberater: 1.028 €
Vorteil für den Kunden: 102 €
Der finanzielle Vorteil des Kunden fällt hier recht klein aus, weil das Beratungsangebot intensiv genutzt wurde und die Fenster vergleichsweise günstig waren. Gelohnt hat es sich für die Bauherren auf jeden Fall, da die Qualitätskontrolle einige Ungereimtheiten in der Ausführung aufdecken und so Schäden durch unverzügliches Beseitigen der Mängel vermieden werden konnten.
Kfw-Einzelmaßnahmen in Gehrden:
Geplant war der Umbau eines alten Wohngebäudes, Baujahr um 1900. In diesem Zusammenhang sind unter Anderem geplante Maßnahmen:
- neues Dach komplett inklusive Dachstuhl
- neue Fenster
- neue Kellertür
- neue Brennwertheizung mit solarer Unterstützung
- Erneuerung aller wasserführender Leitungen
- Abluftanlage zwecks Gewährleistung des Mindestluftwechsels
- Wärmedämmung Kellerdecke
Die genannten Maßnahmen sind nur teilweise als Kfw-Einzelmaßnahmen förderfähig. Für Kfw-Einzelmaßnahmen gelten erhöhte Anforderungen an die jeweiligen Bauteile, die die Bauteile in geplanter Ausführung nur teilweise erfüllen. So dürfte das Dach, um als Einzelmaßnahme förderfähig zu sein, einen U-Wert von 0,14 W/(m²K) nicht überschreiten. Da die Dämmschicht hierfür deutlich dicker ausfallen müsste als geplant und solche optischen Änderungen an dem alten, sehr dekorativen und ortsbildprägenden Gebäude nicht gewünscht sind, würde die Förderung der Kfw für Einzelmaßnahmen recht dürftig ausfallen. Förderfähig wären in diesem Fall nur die Haustechnik und die Kellerdeckendämmung, wobei letztere aus Kostengründen nicht ausgeführt werden würde.
Aktuell wird das Projekt in Zusammenarbeit mit Claus Spreen als Kfw-Effizienzhaus Denkmal ausgeführt. Die Bauherren dürfen mit 15.000 € Förderung pro Wohneinheit rechnen. Aber Kfw-Effizienzhäuser bieten genug Stoff für einen weiteren Artikel.
Lohnen sich nun Kfw-Einzelmaßnahmen?
Wie die oben aufgeführten Beispiele zeigen, lohnt es sich in der Regel einen Energieberater zu Rate zu ziehen. Wie groß der finanzielle Vorteil am Ende ausfällt, hängt stark von der Gesamtinvestitionssumme und den Kosten für den Energieberater ab. Das Honorar für den Energieberater ist frei zu vereinbaren und kann – unabhängig von der Investitionssumme – sehr unterschiedlich hoch ausfallen. Es berechnet sich in der Regel allein nach dem Aufwand des Gebäudeenergieberaters und ist nicht an die Höhe der Investitionssumme gekoppelt. Je nach Beratungsbedarf und in welchem Umfang eine Bauüberwachung vereinbart ist, kann die Summe daher recht unterschiedlich hoch ausfallen.
Wann lohnen sich Kfw-Einzelmaßnahmen nicht?
Natürlich gibt es auch solche Fälle, in denen die Förderung kaum lohnend ist. Aus meiner Berufspraxis fallen mir folgende Beispiele ein:
- Wenn Investitionssumme gering ist. In diesem Fall kann es leicht passieren, dass das Honorar des Energieberaters größer ist als der zu erwartende Zuschuss. Zuschüsse unter 300 € werden gar nicht ausgezahlt.
- Wenn die technischen Mindestanforderungen nicht einzuhalten sind. In diesem Fall sind die Maßnahmen nicht förderfähig. Die Kosten für den Energieberater fallen trotzdem an, soweit ihn kein Verschulden trifft.
- Wenn umfassende Sanierungsmaßnahmen am gesamten Gebäude geplant sind. In diesem Fall ist eine Betrachtung als Kfw-Effizienzhaus oftmals lukrativer.
Ich hoffe mit diesem Beitrag etwas Licht ins Dunkel des Fördergelddschungels gebracht zu haben. Haben Sie Fragen zum Thema oder Anregungen für uns? In diesem Fall freue ich mich über Ihren Kommentar unter diesem Artikel! Planen Sie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, unterstützen wir Sie gerne. Sprechen Sie uns an. Fühlen Sie sich außerdem frei, den Artikel mit jemandem zu teilen, den es auch interessieren könnte.
In ihren Beispielen für die geförderte Einzelmaßnahme mit Zuschuss nach KFW 430 übersteigt die geförderte Summe die Grenze von 5000,-€ .
Gemäß dem Merkblatt 600 000 4311 ” Energieeffizient Sanieren- Investitionszuschuss” des KFW-Zuschussportals für KFW 430 auf Seite 2 steht die Grenze 5000€.Absatz “Wie wird gefördert?”
steht unter Einzelmaßnahmen 10% der förderfähigen Kosten und maximal je Wohneinheit 5000,-€.
Wenn ich in meiner Wohneinheit also mein Heizgerät austauschen lasse, mit erforderlichem hydraulischen Abgleich, dann fallen ca. 8200,-€ an. Gefördert würden 5000,-€, Zuschuss wäre dann 500,-€. Laut ihren Beispielen sollte man aber 820,-€ erhalten. Wo liegt der Fehler?
Guten Abend Herr Schumann,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Förderung beträgt 10 % Ihrer förderfähigen Kosten. Kostet Ihre Maßnahme nachweislich 8.200 €, erhalten Sie folgerichtig 820 € Förderung. Kostet Ihre Maßnahme 60.000 € (denkbar zum Beispiel, wenn Sie in diesem Zusammenhang auch eine Fußbodenheizung einbauen oder regenerative Energien nutzen), ist der Förderbetrag 5.000 €, da dies der Maximalbetrag für Ihr Beispiel ist.
Bitte beachten Sie auch, dass diverse mit Ihrer Maßnahme in direktem Zusammenhang stehende Nebenarbeiten ebenfalls gefördert werden können. Voraussetzung ist, dass diese schon bei Antragstellung bedacht werden.
Guten Abend.
Ich hatte gerade ein Erstgespräch mit einem Energieberater. Es ging um eine Einzelmaßnahme, die energetische Sanierung unseres Daches. Wir haben über eine Investitionssumme als Beispiel von 30000,- € gesprochen. 10% Förderung durch die KFW + Bonus von der BAFA würden nicht ausreichen um das Honorar des Energieberaters zu zahlen. Der sprach von 4000,- – 5000,- € die er für sich veranschlagen würde.
Damit ist die ganze Förderung lediglich eine ABM für Energieberater. Er sagte dann, ich hätte ja dann den günstigen Kredit von der KFW….
Also entweder ist dieser Mensch unseriös, oder aber die angebliche Förderung für Häuslebauer ist Augenwischerei. Denn bei größerem Auftragsvolumen erhöht sich ja dann ebenfalls das Honorar.
Überall liest man, dass die Kosten für einen Energieberater frei verhandelbar wären. Allerdings steht das dann im ökonomischen Gegensatz dazu, dass es ohne Energieberater keine Förderung gäbe.
Wo kann man denn übliche Honorare erfahren?
Denn wenn die Förderung lediglich ein durchlaufender Posten ist, dann ist das ganze Gefördere lediglich eine Subventionierung eines Berufsstandes. Oder können sie mir sagen, was bei dieser Investitionssumme (30K) ein angemessenes Honorar wäre.
Schaue ich mir ihre obigen Beispiele an, dann klingt das dort ja völlig anders als dass was mir gerade am Telefon erzählt wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Hilbert
Guten Tag Herr Hilbert,
grundsätzlich ist das Honorar für den Energieberater frei vereinbar. Dies gilt prinzipiell auch für die Arbeiten, die dieser verrichten soll. Eine Liste “üblicher Honorare” gibt es nicht.
So sind nach den Vorgaben von KfW und Bafa entsprechend den technischen Mindestanforderungen im Sinne der energetischen Fachplanung und baubegleitenden Qualitätsüberwachung bestimmte Arbeiten mindestens zu verrichten. Diese muss der Energieberater aber nicht zwangsläufig selbst erledigen, ihm obliegt nur die Überwachung. Bei dem von Ihnen genannten Honorar würde ich vermuten, dass im Preis unter anderem auch klassische Architektenleistungen wie die Ausschreibung, Angebotseinholung, Vergabe und Baubegleitung enthalten sind. Zwar sind diese Kosten gleichermaßen förderfähig und es kann durchaus Sinn machen, wenn diese Leistungen durch die selbe Person ausgeführt werden, aber es kein Geld, das zwangsläufig nur dem Energieberater zugute kommen muss.
Vielleicht auch interessant für Sie ist, dass die KfW zusätzlich zu den 10 % für die Maßnahme, die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieberater mit 50 % bezuschusst (siehe Kfw-Programm 431). Insofern halbieren sich Ihre Kosten für den Energieberater.
Zuletzt schadet es nicht, sich bewusst zu machen, dass es sich um eine Wirtschaftsförderung handelt. Sie soll Anreize setzen, Immobilien durch Fachunternehmen modernisieren zu lassen. In diesem Sinne wird auf die Förderung eines höheren Qualitätsstandards gesetzt. Vergleicht man die Kosten für eine Maßnahme, die den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht, mit Ihrer KfW-Einzelmaßnahme, werden Sie in der Regel feststellen, dass die Einhaltung der höheren KfW-Anforderungen Sie zunächst mehr oder weniger viel teurer zu stehen kommt. Diese Mehrkosten – oder mindestens einen Teil davon – soll die Förderung auffangen, um einen Anreiz zu geben, etwas mehr als nach dem Prinzip “Dienst nach Vorschrift” zu modernisieren. Gefördert wird demnach ganz bewusst ein Mehr an Qualität und nicht ein Geldregen für den Bauherren.
Geschickt kombiniert können die genannten Förderprogramme aber gerade bei größeren Sanierungsmaßnahmen sehr interessant sein. Sie tragen maßgeblich zu einem höheren Qualitätsstandard bei. Ob sich die Förderung – rein finanziell betrachtet – lohnt, muss im Einzelfall überlegt werden.
Guten Abend Frau Kraemer,
Danke für die Infos auf Ihrer Seite.
Wir haben ein Mehrfamilienhaus/ Reihenendhaus mit Spitzdach aus 1962 ohne Dämmung und ca. 75 m2 Dachflächen.
Nach Sturmschaden lassen wir das Dach neueindecken und müssen nach EnEv glaub ich auch dämmen.
Die Sparrendicke ist wohl top. Neueindeckung kostet ca. 16000 plus 3500 für Dämmung. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut und wird lediglich zum Wäsche aufhängen genutzt.
Sind die gesamten Kosten förderfähig nach KFW oder nur die Kosten für Dämmung? Macht KFW-Förderung bei unserer überschaubaren Einzelmaßnahme überhaupt Sinn? Mit welchen Kosten kann man für die verpflichtende Energieberatung grob rechnen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Manuel
Hallo Manuel,
wenn das Dach in gesamter Höhe nicht beheizt ist, muss es nicht gedämmt werden und es ist wahrscheinlich auch nicht unbedingt sinnvoll, dies zu tun. Anforderungen nach EnEV gibt es dann nur an die oberste Geschossdecke siehe §10 (3) EnEV.
Möglicherweise macht es in diesem Fall aber Sinn, die Gelegenheit des offenen Daches zu nutzen, um die Wärmebrücke am Dachfußpunkt, wo Dach, oberste Geschossdecke und Außenwand zusammentreffen, durch das Aufbringen von Wärmedämmung zu verbessern. Dieser Punkt macht sich im Innenraum oft durch Schimmelpilzbesiedelung bemerkbar, wenn weitere Modernisierungsmaßnahmen (Beispiel Fenstertausch) an der Immobilie vorgenommen werden.
Ob und wie dies wirtschaftlich umzusetzen ist, ist per Ferndiagnose leider nicht festzustellen, weshalb ich dringend eine Beratung durch einen Energieberater Vorort empfehlen würde.
Auch wenn doch Wohnungen an die Dachflächen grenzen und diese gedämmt werden sollen, ist die Begleitung durch einen Energieberater zu empfehlen. Eine solche Maßnahme bedarf einer sauberen Planung, um sicher zu stellen, dass hinterher keine Bauschäden entstehen. In diesem Fall sind die Kosten insgesamt förderfähig (Dämmung, Dachdeckung, Fachplanung, Baubegleitung durch Energieberater). Zu bedenken ist jedoch, dass die KfW-Anforderungen an die Einzelmaßnahme Dach sehr hoch sind. Eine Zwischensparrendämmung wird demnach sicher nicht reichen, um die Anforderung zu erfüllen.
Hallo. Ich möchte meine Heizung erneuern. Es soll eine Einzelmaßnahme über die KfW sein. Was genau macht der Energieberater denn genau?
Hallo Bernd,
der Energieberater berät Sie zu der Maßnahme. Unter Anderem
– prüft er, ob die Maßnahme sinnvoll ist, zu Ihren Wünschen und zu Ihrem Gebäude passt oder ob nicht zum Beispiel ein anderes Heizungssystem besser geeignet und günstiger wäre.
– zeigt er Einsparpotentiale im Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme auf.
– prüft er, ob die Maßnahme, so wie von Ihnen gewünscht, überhaupt förderfähig ist und berät Sie im gegenteiligen Fall bedarfsgerecht, was Sie tun können, um Fördergelder zu erhalten
– informiert er, was bei der Ausführung einer fachgerechten und förderfähigen Maßnahme zu beachten ist.
– bereitet er den Antrag vor.
– prüft nach Abschluss der Maßnahme die Unterlagen und stellt die Bestätigung nach Durchführung aus, damit Sie von der KfW Ihre Förderung erhalten.
Dies sind nur einige Beispiele, was der Energieberater in diesem Zusammenhang macht.
Im Wesentlichen soll er sanierungswillige Immobilieneigentümer vor unsachgemäßen Sanierungsmaßnahmen (und in der Folge Bauschäden und/oder unnötigem Energieverbrauch) schützen und eine Mindestqualität sicherstellen.